Hausbesuche: Auf Verordnung des Arztes kann eine krankengymnastische Behandlung im Hausbesuch stattfinden. Dies muss auf der Verordnung vermerkt sein und medizinisch begründet sein. Die Kosten für den Hausbesuch trägt in diesem Fall die Krankenkasse.
Hausbesuche werden vom Arzt verordnet, wenn der Patient aus medizinischen Gründen vorübergehend oder dauerhaft nicht mobil ist und so nicht in eine Praxis gelangen kann. Dies kann aus unterschiedlichen Gründen geschehen, wie z.B. nach einem Schlaganfall, nach Operationen, Unfällen oder weil er aus Altersgründen nicht mehr mobil genug ist. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, bei einem vom Arzt verordneten Rezept, die Gebühren für einen Hausbesuch selber zu tragen, wenn dieser nicht verordnet worden ist.
angefahrene Orte:
Lauterecken, Lohnweiler, Heinzenhausen, Cronenberg, Einöllen, Hohenöllen, Sulzhof, Aschbach, Wolfstein, Rothselberg. Medard, Odenbach, Adenbach, Reiffelbach, Ginsweiler, Wiesweiler, Offenbach-Hundheim, Glanbrücken, St. Julian, Horschbach, Obereisenbach. Hausweiler, Buborn, Grumbach, Herren-Sulzbach, Homberg, Merzweiler, Langweiler, Kappeln, Kirrweiler, Deimberg.
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