Allgemeine Geschäftsbedingungen - School of dancing Stand: 01.08.2009 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der „School of dancing“, folgend SOD genannt, sind Bestandteil aller Verträge ( bei Minderjährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich ). 1. Vertragsgegenstand Die SOD erbringt seine Leistungen und Angebote ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die SOD dies schriftlich bestätigt. 2. Kurse und Anmeldung 2.1 Die Tanzschule verpflichtet sich bei rechtzeitiger, schriftlich und vollständig ausgefüllter Anmeldung dem Teilnehmer einen Kursusplatz in dem gewählten Tanzkurs zur Verfügung zu stellen. Preise zu SOD Kursen sind einer aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die Leitung der SOD Tanzschule ist berechtigt, bei zu geringer Beteiligung den bis dahin angemeldeten Kursteilnehmern kurzfristig abzusagen oder gegebenenfalls einen Alternativkursus vorzuschlagen. Der Teilnehmer erhält seine bis dahin geleisteten Zahlungen zurück, bzw. auf seinen Wunsch eine Gutschrift über diesen Betrag zur Teilnahme an einem späteren Termin, sofern er keinen Gebrauch von dem Alternativvorschlag macht. Zeitliche Verlegung einzelner Unterrichtsstunden, sowie Verschiebung des Kursus um höchstens 14 Tage befreit den Teilnehmer nicht von der Zahlung des vereinbarten Honorars. Unterrichtsstunden die seitens der SOD abgesagt werden, werden dem Kurs in Folge angehangen und nachgeholt. Bei Einzelanmeldungen ist SOD nicht verpflichtet, eine(n) Tanzpartner(in) zu stellen. Spezialkurse ( Dirty Dancing, Lambada oder Hochzeitskurse ) sind nur mit Anmeldung als Paar möglich. 2.2 Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Benutzung des Dienstes ausschließlich auf seine eigene Gefahr erfolgt. Die Tanzschule haftet nur, soweit ihr grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Sachschäden, die versehentlich vom Schüler während des Unterrichts in den entsprechenden Räumlichkeiten verursacht werden, sind vom Tanzschüler zu tragen. 2.3 Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die der SOD unterbreiteten Informationen als vertraulich. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über ihn gespeichert, geändert und /oder gelöscht und ggfs. an Dritte übermittelt werden können, soweit nicht offenkundige Interessen des Vertragspartners verletzt werden und der Datenschutz eingehalten wird. 2.4 Die Aufnahme in eine Tanzgruppe oder Tanzclub erfolgt gemäß dessen Aufnahmebedingungen auf dem Anmeldeformular / Vertrag. 3. Zahlungsbedingungen 3.1 Die Anmeldung oder die Teilnahme an der ersten Unterrichtsstunde verpflichtet zur Zahlung des vollen Honorars. Die erste Unterrichtsstunde gilt somit als „Schnupperstunde „. Mit der Zahlung des Honorars erkennen Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Ist der Teilnehmer ein geschäftsunfähiger Minderjähriger ( 7.Lebensjahr noch nicht vollendet ) benötigen wir eine schriftliche Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Beschränkt geschäftsfähige Minderjährige ( 7 – 18 Jahre ) bestätigen durch ihre Zahlung, dass der gesetzliche Vertreter ihnen die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt hat ( „Taschengeldparagraph“). Eine Rückerstattung für versäumte Unterrichtsstunden oder bei vorzeitiger Beendigung des Kurses durch den Kursusteilnehmer, ist nicht möglich. Wir verweisen darauf, dass das Recht zur fristlosen Kündigung davon unberührt bleibt. 3.2 In besonderen Fällen ( schwerer Krankheit, Unfall etc. ) ist eine Gutschrift der Kursgebühr zur Teilnahme an einem späteren Kursus oder eine Rückzahlung der Restgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro möglich. Der Teilnehmer hat dieses schriftlich unter Beifügung einer ärztlichen Bescheinigung der SOD Tanzschulleitung mitzuteilen. Sollte der Teilnehmer dieses im laufenden Kursuszeitraum in Anspruch nehmen, so erhält er eine anteilige Gutschrift für die noch ausstehenden Unterrichtsstunden, gerechnet ab Eingang der ärztlichen Bescheinigung. 3.3 Bei allen Tanzgruppen/Tanzclubs wird eine monatliche Gebühr erhoben und mittels Lastschrift eingezogen, oder in BAR entrichtet. Mögliche Abzüge der mtl. Gebühr aufgrund Ausfall von Unterrichtsstunden werden im Folgemonat verrechnet. Dies gilt nur für Kurse mit mtl. Abrechnung. Fällige Gebühren werden spätestens zum ersten Unterricht im Monat fällig. Weiter gelten auch für Tanzgruppen / Tanzclubs die oben genannten AGB´s der SOD . 3.4 Gutschriften und Gutscheine haben eine Gültigkeit von einem Jahr. Es gilt das Datum der Ausstellung. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich. 4. Zahlungsverzug 4.1 Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum, werden Verzugszinsen von 2% pro Monat fällig. Die SOD ist berechtigt die Erfüllung des Vertrages einzustellen oder dieses Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen sowie ggfs. rechtliche Schritte vorzunehmen. Die Verpflichtung des Vertragspartners seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen bleibt bestehen. Bei Zahlungsverzug behält sich die SOD die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor. 5. Pflichten des Vertragspartners 5.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Dienste der SOD nicht missbräuchlich zu nutzen, rechtswidrige Handlungen zu unterlassen und die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Benutzerordnung fristgerecht zu zahlen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die durch den Dienst enthaltene Kenntnisse oder Informationen anderweitig zu übertragen oder geschäftsmäßig zu verwerten. Die Unterrichtsmethode und die Schrittverbindungen sind geistiges Eigentum der SOD und dürfen nicht zu Lehrzwecken – auch nicht auszugsweise – ohne Genehmigung der Tanzschule verwendet werden. Bild und Tonaufzeichnungen sind nur mit Erlaubnis von SOD gestattet. Verstößt der Vertragspartner gegen die genannten Pflichten, so ist die SOD berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. SOD behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor. 6. Schlussbestimmungen 6.1 Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der BRD Anwendung. Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Idar-Oberstein. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nachkommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zu Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.
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